Urteile / Entscheidungen
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Gebühren für lebensmittelrechtliche Routinekontrollen weitgehend rechtmäßig
Lüneburg (mm) Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in acht Berufungsverfahren entschieden, dass die Erhebung von Gebühren für lebensmittelrechtliche amtliche Regelkontrollen weitgehend rechtmäßig ist. (Az.: 13 LC 146/16, 13 LC 210/16, 13 LC 218/16, 13 LC 219/16, 13 LC 233/16, 13 LC 234/16, 13 LC 245/16 und 13 LC 118/17)
Irreführung bei Herkunftsangaben von Kulturchampignons?
Karlsruhe (mm) Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss das Verfahren, in dem es um die Klärung der Angabe des Ursprungslandes „Deutschland“ bei Kultur-Champignons geht, ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof vier Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. (Az.: I ZR 74/16)
Werbeverbot für Tabak gilt auch im Internet
Karlsruhe (mm) Werbende Abbildungen auf der Startseite des Internetauftritts eines Tabakherstellers sind als unzulässige Tabakwerbung anzusehen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. (Az.: I ZR 117/16)
Verbot von Gen-Pflanzen nur bei „ernsten“ Risiken zulässig
Luxemburg/Stadt (mm) Einzelne EU-Mitgliedstaaten dürfen den Anbau von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln nur dann verbieten, wenn das Produkt nachweislich ein „ernstes Risiko für Mensch oder Tier oder die Umwelt darstellt“. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. (Az.: C-111/16)
Mindere Qualität: Zu hoher Wassergehalt in Hähnchenfleisch bedarf gesonderter Kennzeichnung
Luxemburg/Stadt (mm) Gefrorenes Hähnchenfleisch, dessen Wassergehalt den Grenzwert der entsprechenden EU-Verordnung überschreitet, genügt nicht dem Erfordernis gesunder und handelsüblicher Qualität und darf folglich nur mit großbuchstabiger Kennzeichnung innerhalb der EU vermarktet werden. Für die Ausfuhr dieser Ware in Drittstaaten gibt es darüber hinaus keine Subventionen aus EU-Mitteln. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. (Az.: C-141/15)
Vereinbarkeit der Tabakrichtlinie mit höherrangigem EU-Recht wird überprüft
Berlin (mm) Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) soll nach einem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin klären, ob einzelne Bestimmungen der Richtlinie 2014/40/EU (Tabakrichtlinie) mit höherrangigem EU-Recht vereinbar sind. (Az.: VG 14 K 172.16)
„Weidemilch“ muss nicht von auf der Weide gemolkenen Kühen stammen
Nürnberg (mm) Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass die Bezeichnung „Weidemilch“ nicht irreführend ist, wenn die Milch von Kühen stammt, welche an mindestens 120 Tagen im Jahr wenigstens sechs Stunden auf der Weide waren. Art. 7 Abs. 1 LMIV enthält für den Lebensmittelbereich ein umfassendes Irreführungsverbot. Im Hinblick auf die Zielrichtung dieses besonderen Irreführungsverbots ist § 5 UWG in dessen Anwendungsbereich ausschließlich nach dem Maßstab des besonderen Irreführungsverbotes auszulegen. (Az.: 3 U 1537/16)
Bußgeld wegen deutlicher Hygienemängel in Großbäckerei gerechtfertigt
Hamm (mm) Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer Großbäckerei zu Recht mit Bußgeldern in Höhe von 16.500 Euro belegt worden ist, da Lebensmittelkontrolleure im Jahr 2015 im Backbetrieb mehrfach zahlreiche und auch gleichartige Verstöße gegen zu beachtende Hygienevorschriften festgestellt hatten. Eine unzureichende Rückrufaktion der Produkte wurde ebenfalls mit einer Geldbuße geahndet. (Az.: 4 RBs 172/17)
Entscheidung zur Kennzeichnungspflicht des Lebensmittelunternehmers bei Lebensmitteln
Bautzen (mm) Die Kennzeichnungspflicht des Lebensmittelunternehmers in Bezug auf Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, bezieht sich auf das jeweilige Lebensmittel. Der Lebensmittelunternehmer genügt allein mit einem pauschalen Hinweis, dass seine Lebensmittel Stoffe oder Erzeugnisse enthalten (können), die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, nicht der aus Art. 9 Abs. 1 Buchstabe c, Art. 44 Abs. 1 Buchstabe a VO (EU) 1169/2011 und § 2 VorlLMIEV folgenden Kennzeichnungspflicht. (Az.: 3 B 101/16)
„Pflanzenkäse“ darf nicht Käse heißen
Luxemburg/Stadt (mm) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass rein pflanzliche Produkte grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ vermarktet werden dürfen, die das Unionsrecht Produkten tierischen Ursprungs vorbehält. Dies gilt auch, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produkts hinweisen. Es gibt jedoch ein Verzeichnis mit Ausnahmen. Beschreibende Hinweise auf pflanzlichen Ursprung des Produkts haben keine Auswirkung auf ein Verbot. (Az.: C-422/16)